1.1 In dieser Lizenzvereinbarung ist geregelt, unter welchen Bedingungen Kunden (nachfolgend Kunden/innen) von mir (nachfolgend "MAVOPIX" genannt) u. a. im Online Shop zur Verfügung gestellte und/oder dort erworbene Inhalte / Artikel, beispielsweise Fotografien, Videos (z.B. Filme, Animationen), Grafiken, Illustrationen, Zeichnungen, Musik und Software (nachfolgend "digitale Inhalte" genannt), verwenden dürfen.
1.2 Mit dieser Lizenzvereinbarung findet kein Verkauf von Werken statt. Wenn nicht ausdrücklich zusätzlich vertraglich gewährt und vereinbart, behält sich MAVOPIX als Lizenzgeber alle Rechte, Eigentumsrechte und Beteiligungen an den Werken vor. Mit dieser Lizenzvereinbarung werden somit keinerlei Eigentumsrechte oder Eigentumsbeteiligungen an den Werken an den Kunden übertragen. Das Nutzungsrecht als Lizenz wird nachfolgend beschrieben und festgelegt.
1.3 Diese Lizenzvereinbarung gilt zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB ). Bei eventuellen Widersprüchen zwischen dieser Lizenzvereinbarung und den AGB gelten die Bestimmungen der Lizenzvereinbarung.
2.1 MAVOPIX gewährt Kunden/innen eine nicht exklusive, zeitlich und örtlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung des digitalen Inhalts für die zulässigen Verwendungszwecke in Übereinstimmung mit den nachfolgenden Bestimmungen.
2.2 Sämtliche weiteren Rechte an dem digitalen Inhalt und bezüglich der digitalen Inhalte, einschließlich sämtlicher Urheberrechte, verbleiben bei MAVOPIX bzw. dem Urheber der digitalen Inhalte.
2.3 Weitergabe:
• (a) Die Lizenz ist grundsätzlich nicht übertragbar.
• (b) Ausnahme: Das Nutzungsrecht am digitalen Inhalt darf nur an einen einzigen Dritten weiter
übertragen werden, sofern die Weiterübertragung im Rahmen der Erfüllung
eines Kundenprojektes erfolgt, z.B. durch eine Werbeagentur an Ihre Auftraggeber/innen. Die mehrmalige Verwendung in Projekten für
unterschiedliche Auftraggeber ist nicht gestattet.
In diesem Fall muss
pro Auftraggeber/in eine weitere Lizenz erworben werden.
2.4 Verwendungszweck:
Die Übertragung der Nutzungsrechte erstreckt sich auf
•
das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d. h. das Recht, die
digitalen Inhalte im Rahmen der angeführten Nutzungsarten beliebig -
auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten
Bild-/Ton-/Datenträgern - zu vervielfältigen und zu verbreiten und/oder
vervielfältigen und/oder verbreiten zu lassen.
• das Abruf- und
Onlinerecht, d.h. das Recht, die digitalen Inhalte mittels analoger,
digitaler, oder anderweitiger Speicher- bzw.
Datenfernübertragungstechnik, mit oder ohne Zwischenspeicherung,
drahtlos oder mittels Kabel zur Verfügung zu stellen.
• das
Senderecht, d. h. das Recht, die digitalen Inhalte im Rahmen der
vorstehend angeführten Lizenzart beliebig oft in allen technischen
Verfahren (z.B. analog, digital, hochauflösend, inkl. DVB-T, -C, -S und
-H) durch Funksendungen, wie Ton- und Fernsehfunk, Drahtfunk, Hertz'sche
Wellen, Laser, Mikrowellen etc. oder ähnliche technische Einrichtungen
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, unabhängig davon, ob die
Ausstrahlung mittels terrestrischer Funkanlagen, Kabelfernsehen (auch
soweit über Telefonnetz) unter Einschluß der Kabelweitersendung,
Satelliten unter Einschluß von Direktsatelliten (DBS), sonstiger Daten-
oder Telefonleitungen oder -Netze wie ISDN, DSL, GSM, UMTS, Richtfunk,
Powerline (Stromleitungen) etc., sonstiger technischen Einrichtungen
oder mittels einer Kombination der Übertragungswege erfolgt.
• das
Videogrammrecht, d. h. das Recht zur Auswertung der digitalen Inhalte
durch Vervielfältigung und Verbreitung auf analogen und digitalen
Bild-/Ton-/Datenträgern jeder Art. Die Videogrammrechte umfassen
insbesondere sämtliche Speichermedien (Bild-/Tonträger) aller Art (CD,
DVD usw.).
• das Theaterrecht (Vorführungs-/Kinorecht), d. h. das
Recht, die digitalen Inhalte durch öffentliche Vorführungen - ggf. live -
in Filmtheatern und sonstigen dafür geeigneten Örtlichkeiten (z.B. in
Krankenhäusern, Altenheimen, Schulen, Fahrzeugen, Zügen, Flugzeugen,
Hotels etc. oder auf öffentlichen Plätzen wie z.B. Straßen, Bahnhöfen,
Flughäfen, Autokinos etc.) auszuwerten. Die Vorführung kann unter
Anwendung aller dafür geeigneten Verfahren/Techniken (auch digitale und
elektro-magnetische Systeme) entgeltlich oder unentgeltlich und in allen
Formaten (z. B. 70, 35, 16, 8 und Super 8 mm) und auf
Bild-/Ton-/Datenträgern aller Art erfolgen.
• das Recht zur
Klammerteilauswertung, d. h. das Recht, die digitalen Inhalte
unverändert, bearbeitet, umgestaltet oder weiterentwickelt,
einschließlich der Originalfilmmusik bzw. dem Originalfilmton beliebig
oft, entgeltlich oder unentgeltlich, ausschnittsweise in allen Medien
(z. B. analoge oder digitale Bild-/Ton-/Datenträger und/oder sonstige
Medien) zu nutzen.
• das Messerecht, d.h. das Recht, die digitalen
Inhalte ganz oder ausschnittsweise, unverändert, bearbeitet, umgestaltet
oder weiterentwickelt auf Messen,
(Verkaufs-)Ausstellungen und auf ähnlichen Veranstaltungen öffentlich vorzuführen
und/oder auszuwerten.
•
das Druckrecht, d. h. das Recht, die digitalen Inhalte bzw. Inhalte
daraus zur Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung von bebilderten
oder nicht-bebilderten Büchern,
Heften und sonstigen Druckwerken zu nutzen.
•
das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht, die digitalen Inhalte unter
Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bildbearbeitungsmethoden
unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts zu bearbeiten oder
umzugestalten (z.B. Montage, Verfremdung, Colorierung).
• das Merchandisingrecht, d. h. es gelten die Regelungen der 2.1 bis 2.4
zusätzlich gilt:
Insbesondere enthalten ist das Recht zur kommerziellen Auswertung der digitalen Inhalte durch die Herstellung und Verbreitung von Waren aller Art (Wiederverkaufsprodukte wie z.B. Poster, Kalender, Puppen, Spiele, Spielzeug, Stofftiere, Sportartikel, Haushalts-, Bad- und Küchenwaren, Kleidungsstücke, Druckschriften einschließlich Comics, Kopfbedeckungen, Buttons etc.).
•
das Social-Mediarecht, d. h. es gelten grundsätzlich die Regelungen der
2.1 bis 2.4. und enthält das Recht zur Nutzung der digitalen Inhalte
innerhalb sozialer Netzwerke (z.B. Facebook, Instagram, TicTok, Google+, MySpace u. dgl.).
Die Grundsätze des Urheber- und Persönlichkeitsrechts sowie die
Einschränkungen der nachfolgenden Ziffer 3 sind zu beachten,
insbesondere dürfen etwa Inhalte, auf denen eine Person abgebildet ist,
nicht als Profilbild eingesetzt werden.
So ist Ihnen zum Beispiel die Verwendung, Zurschaustellung oder Änderung von Werken im Zusammenhang mit Folgendem gestattet:
• Geschäftliche und gewerbliche Zwecke
• Aus- und Weiterbildung
• Persönlicher Gebrauch
• Websites oder Blogs
• Druck- und digitale Medien wie Bücher, E-Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und Newsletter
• Redaktionelle Zwecke
• Werbung
• Elektronische Publikationen
• Multimedia-Präsentationen
• Broschüren
• Prospekte
• Werbeposter, Grußkarten und Postkarten
• Digitale und webbasierte Werbung, einschließlich Web-Banner
• Verpackungen, Umhüllungen und Etiketten
• Kataloge
• Verkaufsfördernde und dekorative Zwecke
•
Zurschaustellung in einem Büro, Ladengeschäft, Restaurant,
Einkaufszentrum oder an einem anderen Ort, an dem Geschäfte geführt
werden
• Verwendung und Zurschaustellung an privaten und öffentlichen Orten
• Visitenkarten, Briefkopf und Briefpapier
• Plakatwände und Beschilderungen
• Drucksachen
• Kunstwerke
• Computerprogramme und -anwendungen
• Marketingmaterial, das per Post, E-Mail, Fax oder anderweitig zugestellt wird bzw. an Verkaufsstellen ausliegt
• Covergestaltung für DVDs, CDs sowie Bücher und E-Bücher
• Verwendung an Messeständen und auf Vertriebskonferenzen
• Spielfilme, Filme, Videos, Fernsehprogramme und Theater
• Verwendung in anderen Urheberwerken
Alle anderen zulässigen Zwecke, einschließlich des Rechts zu öffentlicher Zurschaustellung, Rundfunkübertragung, Streaming und Aufführung der Werke und des Rechts, die Werke zu verändern.
Ausdrücklich ausgenommen hiervon sind die kostenlos zum Download angebotenen "give-aways" Werke, welche ausschließlich für eine rein private Nutzung und nicht für gewerbliche und auf finanziellen Gewinn ausgerichtete Zwecke verwendet werden dürfen.
Die digitalen Inhalte dürfen nicht eingesetzt werden für:
• (a) pornografische, sexistische, diffamierende, verleumderische,
rassistische, Minderheiten oder religiös verletzende Darstellungen;
•
(b) einer dem Urheber oder der abgebildeten Person/en
herabwürdigenden Art und Weise bzw. wenn davon ausgegangen werden kann,
dass der Urheber oder die abgebildete Person mit der Veröffentlichung
(trotz Vorliegen eines sogenannten Model Releases = Freigabeerklärung)
nicht einverstanden sein könnte;
Zur Verdeutlichung: Dies betrifft alle Abbildungen, die diese Person in einer möglicherweise persönlichkeitsverletzenden Situation darstellt, einschließlich sexuellen oder angedeuteten sexuellen Handlungen oder Vorlieben, Drogenge- oder -missbrauch,
Verbrechen, physischem oder mentalem Missbrauch oder Leiden, bzw. jedweder sonstigen
Situation, die berechtigterweise wahrscheinlich für jedwede
Inhaltmittdargestellte Person anstoßend wäre (z.B. Dating-Seiten, Escort
Services, Erotikangebote, pornografische Angebote, jugendgefährdende Seiten).
• (c) als Marke, Geschmacksmuster, Logo oder Unternehmenskennzeichen oder als Teil davon;
• (d) für unerlaubte Kommunikationsmaßnahmen, weder direkt noch indirekt (z. B. Spamming);
• (e) für sonstige unerlaubte Handlungen.
4.1 Die Nutzungsrechte werden im Zeitpunkt des Abschlusses des Bestellvorgangs übertragen.
4.2 Diese Übertragung steht unter der auflösenden Bedingung der Zahlung der fälligen Lizenzgebühr innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Eingang der Zahlung bei MAVOPIX.
4.3 Bei verspäteter Zahlung fallen die Nutzungsrechte an MAVOPIX zurück. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Bei Zahlung werden die Nutzungsrechte rückwirkend zum Zeitpunkt der erstmaligen Übertragung wieder eingeräumt.
5.1 Die Gebühr wird zum auf der Rechnung angegebenen Zahlungszeitpunkt zur Zahlung fällig. Bei Zahlung per PayPal wird diese im Zeitpunkt des Abschlusses des Bestellvorgangs belastet. Hierzu gelten die Zahlungsbedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB ).
5.2 Falls Kunden/innen den/die digitalen Inhalt(e) nicht verwenden, ist MAVOPIX weder zur Rücknahme noch zur Rückzahlung der Lizenzgebühr verpflichtet. (Siehe auch Widerrufsrecht zu digitalen Inhalten - § 4 AGB.)
6.1 Kunden/innen tragen die Verantwortung dafür, die für die jeweilige Verwendung der digitalen Inhalte erforderlichen Genehmigungen einzuholen, soweit nicht vorhanden. Dies gilt insbesondere für Abbildungen von Personen, Kunstwerken oder Architektur, nicht öffentlich zugänglichen Plätzen, sowie bei sonstigen Abbildungen, die Namen, Firmen, Marken, eingetragene Geschmacksmuster oder urheberrechtlich geschützten Werke (§2 UrhG) enthalten oder sonstige Schutzrechte Dritter berühren.
6.2 Sofern in der Medienbeschreibung die Existenz einer Modellfreigabe (Model Release) in den Daten zum Inhalt auf der Website nicht angegeben ist, werden die Nutzungsrechte ohne Modellfreigabe (Model Release) erteilt. Kunden/innen sind verantwortlich dafür, sich sämtliche erforderlichen Freigaben zu beschaffen. MAVOPIX ist jedoch bereit, bei der Erlangung solcher Freigaben mit den Kunden/innen zusammenzuarbeiten (gegen Erhebung einer pauschalen Gebühr).
6.3 Sofern die Existenz einer Eigentumsfreigabe (Property Release) in den Daten zum digitalen Inhalt auf der Website nicht angegeben ist, werden die Nutzungsrechte ohne Eigentumsfreigabe (Property Release) erteilt. Kunden/innen sind verantwortlich dafür, sich sämtliche erforderlichen Freigaben zu beschaffen (etwa neben einem Property Release eine Freigabe hinsichtlich eventuell bestehender Schutzrechte, siehe 6.4). MAVOPIX ist jedoch bereit, bei der Erlangung solcher Freigaben mit den Kunden/innen zusammenarbeiten (gegen Erhebung einer pauschalen Gebühr).
6.4 MAVOPIX verfügt nicht über Freigaben/Erlaubnisse von Herstellern kommerzieller Produkte (z.B. Kraftfahrzeuge, Flugzeuge, Verpackungen, Designerkleidung etc.). Freigaben sind jedoch oft auf Fallbasis erhältlich. Es liegt allein in der Verantwortung der Kunden/innen festzustellen, ob im Zusammenhang mit einer entsprechenden Nutzung des Inhalts eine Erlaubnis des Schutzrechtsinhabers erforderlich ist. Der Kunde ist verantwortlich dafür, sich sämtliche erforderlichen Freigaben zu beschaffen. MAVOPIX ist jedoch bereit, bei der Erlangung solcher Freigaben mit den Kunden/innen zusammenarbeiten (gegen Erhebung einer
pauschalen Gebühr).
6.5 Ungeachtet dessen ist MAVOPIX weder zu dieser Zusammenarbeit verpflichtet, noch schuldet MAVOPIX einen Erfolg.
6.6 Die Haftung von MAVOPIX, sowie die Haftung von Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen, sowie aus Delikt, sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschaden (§ 286 BGB). Insoweit haftet MAVOPIX für jeden Grad seines Verschuldens oder der Erfüllungsgehilfen. Es gilt grundsätzlich das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
6.7 Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.1 Kunden/innen, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand Detmold.
7.2 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisions- und UN-Kaufrechts.
7.3 Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.
Stand: 12/2024